Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Ferienzeiten stellen nicht nur erwerbstätige Eltern vor Herausforderungen. Die schul- und betreuungsfreien Phasen ringen auch Arbeitgebern besonderes Koordinationsgeschick ab. Nehmen Beschäftigte mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter gebündelt in den Schulferien Urlaub, ist schließlich der reibungslose innerbetriebliche Ablauf gefährdet. Mit den aktuellen Leitfragen unterstützt die berufundfamilie Service GmbH Arbeitgeber darin, Ferienbetreuungsangebote aufzubauen und damit langfristig planbare Lösungen für die Kinder der Mitarbeitenden zu finden. 

Erwerbstätige haben in Deutschland pro Jahr durchschnittlich rund 29 Tage Urlaub. Die Ferienzeiten sind mehr als doppelt so lang. So lange Kinder Betreuung brauchen, muss diese Lücke geschlossen werden. Da sich die Frage nach der Ferienbetreuung nicht nur einmalig stellt – sondern mit jeder Ferienphase aufkommt -, ist die Entwicklung eines Gerüsts an Maßnahmen zu empfehlen, das bei Bedarf zu erweitern oder zu verringern ist. Ein Ferienprogramm sollte ein geplantes und verlässliches Angebot des Arbeitgebers sein, dass mit Notfalllösungen ergänzt werden kann.

Grundlegend gibt es fünf idealtypische Modelle der betrieblich unterstützten Ferienbetreuung. In der gelebten Praxis zeigt sich häufig, dass diese Modelle mit einander verwoben werden. Welche Lösungen gewählt werden, hängt nicht nur vom Ausmaß des Bedarfs an Ferienbetreuung ab, sondern auch von dem zur Verfügung stehenden Personal sowie Budget. Es lohnt sich eine detaillierte Abwägung, bei der die folgenden Leitfragen der berufundfamilie eine Hilfestellung geben: 

Modell 1: Planung eines eigenen betriebsinternen Ferienprogramms 

Sind geeignete Räumlichkeiten (auf dem eigenen oder angemieteten Gelände) vorhanden? Gibt es genügend Betreuungspersonal und sind Versicherungsfragen geregelt? Sind Verpflegung, adäquates Spielzeug und weitere notwendige Materialien vorhanden? Sind die Kosten gedeckelt? Wie sieht das Programm im Detail aus? Gibt es ein Bildungsangebot, z.B. ein Wissenswettbewerb? 

Modell 2: Ferienprogramm in Kooperation mit einem anderen Arbeitgeber oder einer Institution 

Besteht die Möglichkeit, mit der Kommune, einem lokalen Verein, einer kirchlichen Organisation oder einem Wohlfahrtsverband ein spezielles für den Betrieb besonders geeignetes Ferienprogramm zusammenzustellen? Welche Rolle übernimmt der Arbeitgeber (Sponsoring, Kostenübernahme), welche der andere Partner? Welche Kosten fallen an? Kann gegebenenfalls ein subventioniertes Programm genutzt werden? Gibt es einen anderen Arbeitgeber in der Nähe, mit dem gemeinsam ein Ferienprogramm ins Leben gerufen werden kann? Falls ja, welcher der Arbeitgeber übernimmt die Verantwortung für das Programm, wer hat welche Aufgaben und wie wird dies organisiert? Soll zudem ein externer Dienstleister hinzugebucht werden? 

Modell 3: Einklinken in ein bestehendes Ferienprogramm anderer Institutionen 

Welches Ferienprogramm welcher Institution eignet sich, um sich als Arbeitgeber anzuschließen? Passen die Öffnungszeiten des Programms und das Alter der teilnehmenden Kinder auf die Bedürfnisse der Beschäftigten? Wie genau sieht die Kostenbeteiligung aus – über Sponsoring, Kostenübernahme einzelner Programmpunkte oder der Verpflegung? Kann mit der Hinzugewinnung eines anderen Unternehmens eine höhere Zahl der teilnehmenden Kinder und damit eine Kostenreduktion erreicht werden? 

Modell 4: Einschalten eines externen Dienstleisters zum Zwecke der Betreuung 

Ist es aus zeitlichen und organisatorischen Gründen angezeigt, die Planung und Durchführung der Ferienbetreuung an einen externen Dienstleister zu übergeben? Sind die Kosten für einen externen Anbieter tatsächlich höher als bei eigener Organisation? Wie transparent sind die Kosten des Dienstleisters? Können die Kosten über mehrere Jahre getragen werden? Kann gemeinsam mit einem anderen Arbeitgeber ein Dienstleister beauftragt und damit Kosten gesenkt werden? 

Modell 5: Unterstützung der Beschäftigten bei der Suche nach Ferienbetreuungsangeboten 

Welcher Aufwand besteht darin, externe Ferienbetreuungsangebote zu listen? Wer ist zuständig und Ansprechpartner*in für interessierte Beschäftigte? Reichen die externen Angebote aus, um den Bedarf an Betreuung zu decken? Decken die Öffnungs- bzw. Angebotszeiten die Freizeiten der Kinder der Beschäftigten tatsächlich ab? Ist eine finanzielle Unterstützung der Beschäftigten bei der Nutzung externer Angebote möglich? Kann ggf. ein Vermittlungsservice eingeschaltet werden, der Beschäftigte bei der Suche nach passenden Angeboten unterstützt? 

Schon die Vermittlung von Betreuungsangeboten stellt eine wesentliche Entlastung für beschäftigte Eltern dar. Maßnahmen zur Ferienbetreuung müssen also nicht kostenintensiv oder organisatorisch aufwendig sein. Die Prämisse bleibt aber: Eltern müssen ihre Kinder gut versorgt wissen und beruhigt ihrer Arbeit nachgehen können. So lassen sich Ausfälle weitestgehend vermeiden. Und Ferienprogramme bewirken oft noch mehr: Sie können – je nach Modell – die Kooperation und Vernetzung mit Institutionen oder anderen Arbeitgebern fördern, sie zahlen auf die Corporate Social Responsibility des Arbeitgebers ein und sind ein Aspekt, der sich in der Öffentlichkeitsarbeit rund um die familien- und lebensphasenbewusste Ausrichtung des Arbeitgebers ideal platzieren lässt. 

Quelle: berufundfamilie Service GmbH (sw)

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