Parkplätze in deutschen Großstädten sind nicht nur schwierig zu finden sondern fast unbezahlbar

Welcher Städter kennt es nicht, das Problem der Parkplatzsuche. Feierabend – alle kommen nach Hause und schnell sind die wenigen Parkplätze in der eigenen Straße und der näheren Umgebung besetzt. Man kreist oft eine halbe Stunde und länger um vielleicht doch noch Glück zu haben und einen freiwerdenden Platz zu ergattern. Nicht selten muss man mit einem „halblegalen Parkplatz“ vorlieb nehmen oder unter Bäumen parken, die dann am folgenden Tag eine Autowäsche unumgänglich machen.

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Leider entdeckt man bei diesen Parkplätzen auch in regelmäßigen Abständen immer wieder eine neue Schramme am Auto.

Wohl dem, der einen gemieteten Platz zur Verfügung hat. 

Doch leider sind diese Parkplätze teuer. In Frankfurt beispielsweise muss man mit Kosten bis 200 Euro für einen Tiefgaragenplatz in der Innenstadt rechnen. Etwas günstiger ist es in Stuttgart, Berlin und Hamburg mit ca. 140 Euro pro Monat. In Köln zahlt man zentral in der Nähe des Doms 100,00 Euro für den Tiefgargagenplatz. Nicht wenig, in Anbetracht der oft knappen Haushaltskasse.

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Wer sein Auto nicht ständig braucht, kann mit einem Parkplatz in den Randbezirken der Stadt Geld sparen. Bei guter Planung liegt der Parkplatz in Richtung der Arbeitsstelle und kann im besten Fall innerhalb kürzester Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Dies kann sogar Sinn machen um dem Innenstadtverkehr zu entkommen. Wenn der gemietete Parkplatz dann noch verkehrsgünstig liegt und einen kurzen Weg zur nächsten Autobahn hat, spart man unter Umstanden nicht nur Geld sondern auch Zeit und Nerven.

Hat man die Möglichkeit eine Wohnung zu mieten und gleichzeitig einen Parkplatz, so ist dies in der Regel kostengünstiger aus die Einzelmiete.

Achtung im Hof eines Hauses darf man sein Auto nur abstellen, wenn dies durch den Vermieter erlaubt wurde. 

In einer Tiefgarage mietet man einen bestimmten Platz. Hier kann das Auto geparkt werden. Bei Garagen und offenen Stellplätzen gelten besondere Regeln und auch zusätzliche Rechte. 

So darf man zum Beispiel in „seiner“ Garage auch Zubehör (wie zum Beispiel Werkzeug, Ersatzteile und Winterreifen) lagern, Regale anbringen und Schränke aufstellen. Doch von soviel Platz kann man wohl nur träumen.

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Der Mieter darf vor seiner Garage ein zusätzliches Fahrzeug abstellen (AG Hamburg-Wandsbek v. 20.09.2001)

Auf einem einzeln vermieteten Parkplatz dürfen auch zwei Fahrzeuge hintereinander geparkt werden, wenn die Nutzung der anderen Plätze dadurch nicht beeinträchtigt wird (LG Gießen v. 19.05.1982).

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