Die Diskussion um die Grundsteuer begleitet die Bundesbürger seit Beginn des Jahres. Das Thema war von Anfang an brisant, weil nicht nur alle Grundbesitzer betroffen sind, sondern alle Deutschen, die wohnen. Inzwischen wurden die verschiedenen Modelle mehrfach geändert, erweitert oder gestrafft worden. Die Situation ist festgefahren, der Bundesfinanzminister bleibt nahezu unbeweglich. 

Diese Modelle werden je nach Position favorisiert:

1.) das Flächenmodell auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Es erfüllt die Vorgaben des Verfassungsgerichts und könnte kurzfristig umgesetzt werden,

2.) eine Flächensteuer, die sich auf die Wohnfläche und nicht auf den Wert bezieht und

3.) das Scholz-Modell, das Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sowie diverse Ausnahmen berücksichtigt. 

Fachleute halten den letzten Vorschlag für ein bürokratisches Monster. Rund 30,9 Millionen Grundstücke müssten neu bewertet werden, außerdem etwa 4,4 Millionen wirtschaftliche Flächen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie rund eine Million Fälle, in denen kein Einheitswert vorliegt. 

Höchst umstritten ist auch die von Bayern geforderte Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglichen würde, jeweils eigene Regelungen zur Grundsteuerberechnung einzuführen.

Inzwischen gibt es sogar den Vorschlag des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann, der die Grundsteuer zugunsten eines Zuschlags auf die Einkommensteuer abschaffen will.

Abschaffen wollen einige auch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter. Die Grundsteuer würde für den vermieteten Grundbesitz dann den Charakter einer Vermögensteuer annehmen, was wiederum verfassungswidrig wäre, und darüber hinaus ein Hemmnis für private Vermieter. Gerade diese stellen aber in Deutschland den überwiegenden Teil der Mietwohnungen zur Verfügungen.

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