Das neu gebaute Einfamilienhaus, frisch verputzt – ein echter Hingucker. Die alte Immobilie mit einem neuen Kleid – einer neuen Fassade, kaum wiederzuerkennen. Doch nicht nur die Optik ist wichtig, denn der Außenputz schützt das Haus und liefert die wichtige Dämmung. 

Die Kosten für eine verputzte Fassade sind höher als für eine verputzte Innenwand. Zuerst einmal sind im Außenbereich viel höhere Wände zu streichen. In der Regel wird für die Arbeiten ein Gerüst benötigt, es fallen also zusätzliche Kosten an. Auch das Material für den Außenputz ist teurer. Ein qualitativ hochwertiger Fassadenputz besteht aus mehreren verschiedenen Schichten, die im Normalfall folgendermaßen aufgebaut sind:

  • Spritzbewurf (zum Ausgleich von Unebenheiten und als Haftgrund)
  • Unterputz oder Dämmputz
  • Oberputz mit dekorativer Funktion

Teuer wird das Putz-Verbundsystem durch spezielle, aufeinander abgestimmte Eigenschaften, die das Material frost- und hitzebeständig machen. Trotzdem bleibt bei hochwertigen Putzen die Diffusionsfähigkeit erhalten.

Bildquelle: fotolia – © Ingo Bartussek

Fassadenputz für einen Altbau

Wie hoch genau die Kosten für die Untergrundvorbereitung an einem alten Haus sind, hängt ganz vom Zustand der jeweiligen Fassade ab und ist deshalb schwer anzugeben. Für das normale Reinigen der Fassade und Verspachteln von Rissen fallen zwei bis drei Euro pro Quadratmeter an. 

Für das Gerüst ist mit einer Miete von ca. 5 EUR pro qm zu rechnen. Dazu kommen Material- und Arbeitskosten, die bei verschiedenen Putzarten unterschiedlich hoch liegen. Die Preisspanne ist enorm und kann bis zu 100 Euro pro qm betragen. In der Regel sind Mineralputze teurer als Gipsputze.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Arbeitsaufwand beim Verputzen. Wie viele Ecken, Erker und Fenster gibt es auf der Fassade? Und: Welche Sonderwünsche zum Dekor hat der Hauseigentümer? 

Gesetzliche Vorgaben über Farbe und Gestaltung der Fassade

Hausbesitzer sollten unbedingt örtliche Bauvorschriften beachten. Wer eine ungewöhnliche Farbe oder besondere Gestaltung des Hauses wünscht, sollte mit der Gemeinde klären, ob dies erlaubt ist.

Bildquelle: fotolia – © elxeneize

Vorsicht auch, wenn das Haus oder das Wohngebiet unter Denkmalschutz steht. Bei solchen Objekten dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die das äußere Erscheinungsbild verändern. Im Zweifel ist es besser, bei der Denkmalschutzbehörde nachzufragen.

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