Interview mit dem BVFI Bundesvorstand für die Immobilienwirtschaft, Herrn Jürgen Engelberth

OC-Magazin: Herr Engelberth, die Bundesjustizministerin Frau Dr. Barley bringt nun wieder einen Vorschlag für ein sogenanntes Bestellerprinzip in die politische Diskussion. Wie stehen Sie als BVFI und Ihre Mitglieder dazu?

Engelberth: Der Vorschlag von Frau Dr. Barley ist ja nicht ganz neu. Wir müssen uns mit diesem Versuch, sich ein soziales Mäntelchen überzustreifen und damit auf Wählerstimmenfang zu gehen, schon seit gut einem Jahr beschäftigen. Allerdings hat der Vorschlag von Frau Barley nichts soziales an sich, sondern zielt eher in die Richtung einer sozialistischen Planwirtschaft, denn es ist ein Angriff auf die im Grundgesetz festgelegte Vertragsfreiheit und auf die freie Marktwirtschaft.

Für den Verbraucher hätte es im Nachhinein sogar die Folge, dass die Kaufnebenkosten, beim Erwerb einer Immobilie sogar noch steigen würden. 

OC-Magazin: Können Sie das bitte näher erläutern?

Das Bundesjustizministerium spricht davon, dass die Maklerbranche mit ca. 750 Mio. EUR Umsatzeinbuße rechnen müsste, gleichzeitig aber auch davon, dass die Käufer mit 3 Mrd. EUR entlastet würden. Die Gesetzmäßigkeiten dieser Mathematik erschließen sich mir allerdings nicht.

Frau Dr. Barley geht davon aus, dass ein Verkäufer in Zukunft alleine die Provision für die Vermittlung seiner Immobilie zahlt. Dies führt aber gleichzeitig dazu, dass die Vermittlungsprovisionen automatisch auf die Kaufpreise aufgeschlagen würden. Da der Käufer jetzt auf die eingepreiste Provision wiederum Kaufnebenkosten und insbesondere Grunderwerbsteuer zahlen müsste, würde sich der Gesamtkaufpreis deutlich erhöhen.

OC-Magazin: Was sagen Ihre Mitglieder zum Vorstoß der Ministerin und der SPD?

Engelberth: Wie oben schon gesagt, beschäftigen wir uns mittlerweile schon seit gut einem Jahr mit diesem Thema. Seit Monaten informieren wir Politiker und Parteien in einer Transparenzoffensive über Realitäten in der Immobilienwirtschaft und im Makleralltag. Hunderte Bundestagsabgeordnete wurden persönlich angeschrieben, Parteien wurden besucht, Mitglieder befragt und auch beim Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft war das Bestellerprinzip eines der wichtigsten Diskussionsthemen. Zusätzlich haben wir einen Arbeitskreis der führenden Maklerorganisationen in Deutschland ins Leben gerufen, an denen sich Gesellschaften wie Engel & Völkers, Postbank, Remax, Planethome, m², Falc Immobilien und andere beteiligt haben.

Als Ergebnis all dieser Aktionen konnten wir dann bereits im November des vergangenen Jahres, dem Bundesjustizministerium eine Resolution vorlegen, die den populistischen Vorschlägen massiv entgegentritt. Eins der wichtigsten Ergebnisse dabei, ist es wohl, dass die ursprünglich geplante Provisionsdeckelung wohl offensichtlich vom Tisch ist, denn davon spricht Frau Barley aktuell nicht mehr.

OC-Magazin: Herr Engelberth, Sie bezeichnen das sogenannte Bestellerprinzip als rein populistische Maßnahme. Wieso?

Engelberth: Wir sind uns sehr sicher, dass mittlerweile auch das Bundesjustizministerium verstanden hat, dass die Maßnahme selbst keine positive Wirkung für Verbraucher erzielt und zu einem zahnlosen Tiger verkümmert. Dies zeigen auch die zahlreichen Berichte der Presse. Zitat: „Nach dem „Gute-Kita-Gesetz“ und dem „Starke-Familien-Gesetz“ will die SPD mit einem weiteren bürgernahen Vorstoß beim Wähler punkten.“

Hier einige Beispiele aus der Presse:

Frankfurter Allgemeine / Tagesschau

Tatsächlich ist es ja so, dass die SPD in der tiefsten Krise seit Ihrem Bestehen feststeckt. Auf allen Ebenen wird händeringend nach Strohalmen gesucht, mit denen sie sich aus diesem Dilemma herausziehen können, um Wählerstimmen eben durch populistische Mittel zu gewinnen. 

Welt.de zeigt hier sehr deutlich auf, in welchen tatsächlichen Problemen die Partei steckt: Welt.de

OC-Magazin: Wie stellen sich die anderen politischen Parteien zu diesem Thema?

Engelberth: Die CDU positioniert sich hier mittlerweile eindeutig gegen das Bestellerprinzip.

Zitat: “Zu dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley, das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen einzuführen, können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren: „Das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen, dass faktisch dem Verkäufer die Maklerkosten auferlegt, entspricht nicht dem Koalitionsvertrag. Wir sehen die Gefahr, dass die Verkäufer diese Kosten einfach auf den Kaufpreis draufsetzen. Damit ist den Käufern von Immobilien nicht geholfen.“

Die FDP hat sich hier bereits ähnlich geäußert und empfiehlt hohe Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer.

Aufgrund der öffentlichen Positionierungen der Parteien, hier insbesondere der CDU / CSU gehen wir vom BVFI davon aus, dass der Gesetzesvorschlag im Bundestag wohl keine Zustimmung mehr finden wird.

OC-Magazin: Was wären denn Ihre Vorschläge für die Reduzierung der Kaufnebenkosten?

Engelberth: Bevor man die Frage stellt, wie man Kaufnebenkosten reduziert, muss man sich doch zunächst die Frage stellen, wer die Kaufnebenkosten überhaupt in die Höhe getrieben hat. Dies waren eindeutig der Bund und hier federführend die SPD regierten Bundesländer.

In den letzten Jahren wurden in den Bundesländern die Grunderwerbssteuern von 3,5 % auf bis zu 6,5 % erhöht und damit fast verdoppelt. Wenn Sie jetzt auch noch berücksichtigen, dass von der Maklerprovision 1,14 % als MwSt. anfallen, dann produzieren alleine Bund und Länder bis zu 7,64 % Kaufnebenkosten.

Im Koalitionsvertrag ist dazu übrigens vereinbart, dass diese Grunderwerbssteuer mit Freibeträgen versehen und gesenkt werden soll. Bemühungen dazu sind in der großen Koalition zurzeit aber nicht festzustellen.

OC-Magazin: Wie würde sich Ihrer Meinung nach ein Bestellerprinzip für Immobilienmakler auswirken?

Engelberth: Gerne möchte ich hierzu ein Zitat unsere Kollegen vom IVD verwenden: Der stellvertretende Geschäftsführer Christian Osthus spricht von rund 100.000 Beschäftigten in der Branche: “Die Ministerin setzt diese Arbeitsplätze und eine mittlerweile hoch professionalisierte Branche aufs Spiel.” Dem möchte ich nichts weiter hinzufügen.

OC-Magazin: Wie würde das Bestellerprinzip den Markt für Kaufinteressenten verändern?

Engelberth: Das kann man relativ eindeutig beantworten: 

  1. Der Kaufnebenkosten und damit der Immobilienkauf würde sich verteuern. 
  2. Der öffentliche Immobilienmarkt würde zum Nachteil aller Immobilienkäufer weiter verknappen
  3. Die heute hohe Beratungsqualität des Maklers, für Käufer würde nicht mehr stattfinden, da alleine der Verkäufer den Makler bezahlt. Damit würde jeder Makler zum „Anwalt“ der Verkäufer.

Bei diesen insgesamt nur negativ zu erwartenden Ergebnissen, sollte man am besten den Verbraucherschutz einschalten.

OC-Magazin: Herr Engelberth, vielen Dank für das Interview 

Unser Interviewpartner: Jürgen Engelberth
Vorstand im BVFI Bundesverband für die Immobilienwirtschaft

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