Die Grundsteuerreform war Thema der Finanzministerkonferenz Mitte Januar 2019 und wird noch das ganze Jahr über für kontroverse Debatten sorgen. Im April des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht das System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Spätestens bis zum 31. Dezember 2019 muss sie reformiert werden. Wenn dies gelingt, dürfen die derzeit geltenden Regeln für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024, angewandt werden.

Derzeit kursieren verschiedenen Vorschläge, wie die Reform, von der alle Bundesbürger betroffen sind, aussehen könnte. Diskutiert werden derzeit zwei Vorschläge – ein flächenorientiertes sowie ein ertragswertorientiertes Modell. In letzteres sollen die Nettokaltmiete, die Wohnfläche, das Baujahr und die Bodenrichtwerte einfließen. Die Werte sollen alle sieben Jahre aktualisiert werden. Kritiker dieses Modells befürchten ein Bürokratiemonster. Das Verfahren sei so komplex, dass sowohl Wohnungsunternehmen als auch Finanzverwaltung vor unlösbare Herausforderungen gestellt werden würden.

Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft hat zudem Verfassungsbedenken gegen diesen Entwurf ins Spiel gebracht.

Auch der alternative Vorschlag der schleswig-holsteinischen Finanzministerin findet keine Gegenliebe. Mieten sollen darin keine Rolle spielen, stattdessen sollen die gemittelten Bodenrichtwerte als Basis dienen. Große Abweichungen sollen durch die Bildung von Zonen berücksichtigt werden, deren Unterschiede innerhalb einer Stadt aber nur 30 Prozent betragen sollen. Für den Entwurf spricht, dass die Umsetzung einfach ist. Kritiker befürchten, dass die Zonierung zu Ungleichbehandlung an ihren jeweiligen Grenzen führen kann.

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