Von der Stadt enteignet Betroffener musste den Gewinn nicht versteuern
Wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft die Übertragung eines privaten Grundstücks auf sich selbst anordnet, muss der enteignete Eigentümer den daraus erzielten Gewinn nicht versteuern. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 1 K 71/16, Revision…
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