Beschneidet ein Grundstücksbesitzer unrechtmäßig die Thuja-Hecke eines Nachbarn, so ist er deswegen schadenersatzpflichtig. Doch was geschieht, wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann? So war es, nachdem der Heckenbesitzer aus dem Urlaub zurückgekommen war und den Beschnitt entdeckte. Er konnte den Nachbarn nicht zweifelsfrei nachweisen, dass sie es gewesen waren. Ein Anspruch auf Schadenersatz entfiel deswegen. Allerdings konnten die Geschädigten immerhin einen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarn erwirken, sich in Zukunft nicht an der Hecke zu schaffen zu machen.

(Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 311 O 296/21)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS (sw)

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Bildquelle/Fotograf: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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