Die Schwerpunkte, auf die Wohnungssuchende besonderen Wert legen, haben sich während der Coronapandemie verändert – unabhängig davon, ob eine Mietwohnung oder ein Eigenheim gesucht wird. Zu den wichtigsten Kriterien gehören jetzt auch ein Balkon, eine Terrasse oder ein Garten.

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Vielen Menschen ist es wichtig geworden, einfach nach draußen treten zu können und einen eigenen Aufenthaltsort im Freien zu haben. Die meisten sind bereit, dafür einen höheren Kaufpreis oder eine höhere Miete zu zahlen. Nach einer Studie von bulwiengesa werden bei Eigentumswohnungen im Vergleich zu Mietwohnungen in allen deutschen Zentren, den sogenannten A-Städten, Preisaufschläge für Balkone verlangt. In der Höhe des Aufschlags zeigen sich Unterschiede von fast vier Prozent. Bei Mietwohnungen werden für einen Balkon Mietpreisaufschläge zwischen drei und fünf Prozent gezahlt.

Der Balkonanbau ist daher eine beliebte Modernisierungsmaßnahme für Altbauten. Der Außenfreiraum steigert neben der Wohnfläche auch die Wohnqualität und den Wert der Immobilie.

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Für den nachträglichen Balkonanbau ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung notwendig. Eine wichtige Rolle spielt auch der Grundriss der Wohnungen. In den meisten Fällen wird ein Balkon so platziert, dass er vom Wohnzimmer oder der Küche begehbar ist. Für den Zugang kann oft ein vorhandenes Fenster vergrößert werden. Damit ein Tisch, mehrere Stühle und Pflanzenkübel ausreichend Platz haben, ist eine Größe von mindestens zehn Quadratmetern empfehlenswert.

Der selbsttragende Vorstellbalkon ist die günstigste Variante, um einen Neu- oder Altbau mit einem Balkon auszustatten. Dabei wird der Balkon auf vier Stützen gebaut, die auf Fundamenten vor dem Gebäude ins Erdreich versenkt werden und mit der Fassade verankert sind. Ein freitragender Balkon bietet sich an, wenn vor dem Haus keine Stützen platziert werden können. Er wird durch Stahlträger an der Hauswand montiert oder unsichtbar mit der Geschossdecke verbunden. Diese Variante ist aufwendiger in Planung und Umsetzung. In Wohnungseigentümergemeinschaften bedarf ein Balkonanbau als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Eigentümer.

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