Am Anfang und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Mieter:innen und Immobilieneigentümer:innen auf viele Neuerungen einstellen. Ein kurzer Überblick:

  • Die CO2-Abgabe zur Eindämmung des Verbrauchs von fossilen Kraft- und Brennstoffen in Deutschland steigt von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne. 
  • Öfen, Herde und Kamine: Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte dürfen laut EU-Verordnung 2015/1186 (Anhang 2) ab ersten Januar 2022 bestimmte Emissionswerte nicht mehr überschreiten. 
  • Solarpflicht: Wer in Baden-Württemberg neu bauen will, muss ab 1. Mai 2022 eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Ab 2023 müssen Hausbesitzer auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage einbauen lassen. Andere Bundesländer wollen nachziehen.
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  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde, zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Der Koalitionsvertrag sieht eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde vor.
  • Volkszählung 2022: Die statistischen Ämter führen am 15. Mai die Bevölkerungszählung Zensus 2022 durch. Damit wird ermittelt, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. 
  • Die europäische Warenkaufrichtlinieverbessert die Rechtslage für Käufer. Das neue Gesetz verlängert den Beweislastvorteil für Käufer von sechs auf zwölf Monate. Das betrifft Käufe im Laden und im Online-Handel.
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  • Führerschein:Rund 43 Millionen Auto- und Motorradführerscheine müssen ab 2022 umgetauscht werden. 
  • Rentnerinnen und Rentnererhalten zum Juli 2022 eine Rentenerhöhung von voraussichtlich 4,4 Prozent.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmererhalten ab 2022 auch für Altverträge zur betrieblichen Altersvorsorge 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber.
  • Elektroschrott: Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können ab 1. Juli 2022 auch in vielen Discountern und Supermärkten abgegeben werden.
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