Nur intakte Sicherungen bieten einen wirksamen Schutz vor Stromschlägen oder Überlastung der Stromleitungen in Häusern und Wohnungen. Wer seine Hauselektrik sicher betreiben will, sollte deshalb regelmäßig den eigenen Sicherungskasten kontrollieren und die Sicherungen darin dreimal jährlich aus- und wieder einschalten. „Beim Stromdurchfluss entsteht Wärme. Dadurch können sich die Schalter festsetzen. Das regelmäßige Betätigen löst Verfestigungen und stellt sicher, dass sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren“, sagt Giovanni Tognotti, Sachverständiger für elektrische Anlagen bei TÜV Rheinland.

Fehlerstromschutzschalter schützt vor Stromschlägen

In modernen Sicherungskästen findet sich zusätzlich zu den einzelnen Sicherungsautomaten der mit „FI“ oder „RCD“ gekennzeichnete Fehlerstromschutzschalter, der vor lebensgefährlichen Stromschlägen schützt. Dieser verfügt über einen Prüfknopf, der ebenfalls halbjährlich betätigt werden sollte, um die Funktion des Schalters zu sichern. Vor allem bei Einzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus empfiehlt es sich, vorab den Sicherungskasten zu kontrollieren. Hintergrund: In vielen Altbauten sind Fehlerstromschutzschalter nur für das Badezimmer oder überhaupt nicht vorhanden. Die Schalter wurden zwar vor einigen Jahren bei Neuanlagen obligatorisch für die gesamte Wohnung oder das Haus. Für ältere Anlagen besteht jedoch keine Nachrüstpflicht. „Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich der nachträgliche Einbau eines FI-Schutzschalters durch einen Elektriker“, so der Experte.

Zu viele Geräte pro Sicherung

Auch wenn nur wenige Sicherungen im Kasten zu finden sind, sollten Mieter genau hinsehen. In Altbauten sind oft sämtliche Steckdosen und die Beleuchtung auf nur eine Sicherung geschaltet. Wenn dann mehrere Geräte gleichzeitig betrieben werden, wird es problematisch. Es kann zu einer Auslösung der Sicherung wegen Überlast führen. In diesem Fall sollte unbedingt ein Fachmann zurate gezogen werden, um die Wohnungselektrik an die aktuellen Standards anzupassen. In jedem Fall gilt: Sind im Sicherungskasten fehlende Abdeckungen oder sogar offene Drähte zu sehen, muss ein Elektriker zurate gezogen und der Vermieter informiert werden.

Quelle: TÜV Rheinland (sw)

Bildquelle: fotolias – © Wellnhofer Designs

Total
0
Shares