Seit 2016 sind Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen zur energetischen Sanierung ihres Daches verpflichtet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht bei Nichtbeachtung nicht unerhebliche Bußgelder vor.

Entweder muss die obere Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen gedämmt werden oder die Dämmung wird direkt in das Dach eingebaut. Diese Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen oberen Geschossdecken, unabhängig davon ob sie genutzt werden bzw. begehbar sind oder nicht.

Laut EnEV gilt die Pflicht zur Dämmung als erfüllt, wenn das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108–2 genügt. Am besten lässt man dies von einem Energieberater prüfen.

Wichtig:

Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von der Pflicht zur Dämmung zunächst ausgenommen. Beim Verkauf des Hauses lebt diese Pflicht wieder auf. Der neue Eigentümer muss die Sanierung vornehmen – nach dem Besitzerwechsel hat er dazu zwei Jahre Zeit.

Entscheidet man sich für die nachträgliche Dämmung des Daches, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden.

Der Wärmedurchgangskoeffizient – umgangssprachlich U-Wert – soll nach der Energieeinsparverordnung bei Steildächern höchstens 0,24 W pro Quadratmeter Kelvin betragen. Das erfordert z. B. bei Mineralwolle eine Dämmstoffdicke von wenigstens 16 cm. Je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmung.

Um die geforderte Dämmwirkung zu erreichen benötigt man Dämmstoffe der Wärmeleitgruppe 035 bis 040, die am besten in einer Dicke von 20 bis 24 cm verbaut werden sollten. Da die Dicke der Sparren in älteren Häusern hierzu nicht ausreichen müssen diese aufgedoppelt werden. Um die notwendige Tiefe zu erreichen, schraubt man auf die vorhandenen Sparren einfach entsprechend dicke Kanthölzer.

In nächsten Schritt muss zwischen Dachziegeln und Sparren eine spezielle Unterspannfolie angebracht werden. Diese verhindert, dass von außen Feuchtigkeit eindringt und transportiert gleichzeitig Feuchtigkeit aus der Dämmung nach außen.

Anschließend wird das Dämmmaterial zugeschnitten und eingebracht. Sorgfältiges Arbeiten ist hierbei unerlässlich, denn Lücken und Schlitze beeinträchtigen die Wirkung der Dämmung enorm.

Abschließend wird die gesamte Fläche mit einer Dampfbremsfolie dicht abgeschlossen. Achten Sie darauf, dass die Folie nicht durch Schrauben oder ähnliches beschädigt wird. Die Folien-Bahnen müssen sich großzügig überlappen und mit speziellem Klebeband luftdicht verbunden werden.

Um den Dachboden wohnlich zu gestalten, kann dann die Endverkleidung vorgenommen werden. Nach dem Anbringen der Querlattung sorgen zum Beispiel Gipsfaserplatten für eine ordentliche Optik.

Quelle: Ownersclub (sw)

Bildquelle: fotolia – © Alterfalter

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