Stichtag ist der 31. Oktober, bis dahin haben Eigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Ein paar Wochen noch, denn der September ist fast vorbei. Doch was passiert, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig eingereicht ist? Chaos ist vorprogrammiert, Verbände fordern eine Fristverlängerung.

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Zuletzt haben sich viele große Verbände an den Bundes- und die Längerfinanzminster gewandt.

Einstimmiger Tenor: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung müsse verlängert werden, da die Belastung insbesondre für Unternehmen zu groß sei. Diese haben oft weit komplexere Immobilienbestände als Privatmenschen. „Insoweit werben wir noch einmal eindringlich dafür, die Frist für die Einreichung der Grundsteuerwerterklärungen deutlich bis in das Jahr 2023 auszudehnen, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2022“, schreibt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft, zu der unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gehört. Bei den Finanzämtern gehen derweil anstatt der Grundsteuererklärungen haufenweise Fristverlängerungsanträge ein – von privaten wie gewerblichen Eigentümern gleichermaßen. „Die Fristverlängerung muss jetzt zügig kommen. Ansonsten drohen die Finanzämter unter den Fristverlängerungsanträgen zu kollabieren“, sagt Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft.
Mitte September fehlten noch rund 80 Prozent der 36 Millionen Grundsteuererklärungen. Bei Fristüberschreitung wird zunächst ein Verspätungszuschlag verhängt, der pro angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer beträgt. In der Folge können die Finanzämter weitere Bußgelder verhängen.

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