BGH-Urteil: Andere Nutzung, als in der Teilungserklärung vorgesehen, kann zulässig sein

Wohnungseigentümer können nicht nur einen vermietenden Miteigentümer, sondern auch den Mieter verklagen, wenn die Nutzung einer Einheit nicht den Vorgaben der Teilungserklärung entspricht. Ob sie Erfolg haben, hängt von der…
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