Vom Rollo erschreckt Keine Haftung des Eigentümers für Sturz der Mieterin
Wenn ein großes Rollo plötzlich und unerwartet herunterkracht, während man sich selbst in der Nähe aufhält, dann kann einen das schon gehörig erschrecken. So war es der Mieterin einer Doppelhaushälfte…
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