Wohin mit dem Geld, fragen sich viele Sparer, wenn die Lebensversicherung ausgezahlt oder ein größerer Betrag frei wird. Die Dauerniedrigzinsen machen Anlegern keine große Freude – ganz im Gegensatz zu Immobilienkäufern. Aber Vorsicht: Wer eine vermietete Immobilie als Anlage kauft, sollte nicht nur die Finanzierung und steuerliche Vorteile im Auge haben. 

Der Käufer tritt nach einer Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch in die bestehenden Mietverhältnisse ein und setzt diese fort. Die Mietverträge und die vom Mieter gezahlten Kautionen haben daher eine wichtige Bedeutung. Käufer sollten ihnen sorgfältige Aufmerksamkeit schenken und sich genau informieren.

Wird die Immobilie mietfrei übergeben, sollte im Kaufvertrag die Räumung durch den Mieter als Voraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises vereinbart werden. Der Verkäufer sollte vor einer solchen Vereinbarung unbedingt prüfen lassen, ob die Beendigung des Mietverhältnisses rechtlich überhaupt möglich ist.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs gelten besondere Regeln. Dem Verkäufer steht nach Abschluss des Kaufvertrags ein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs nicht mehr zu. Umgekehrt tritt der Käufer nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags, sondern erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch in das Mietverhältnis ein. Bis dahin können einige Wochen oder Monate vergehen. Erst danach kann der Käufer wegen Eigenbedarfs rechtswirksam kündigen. Überdies können für die Kündigung Sperrfristen von drei Jahren, in Extremfällen sogar von zehn Jahren gelten.

War eine Wohnung vermietet, bevor sie zu Wohnungseigentum umgewandelt würde, kann dem Mieter ein Vorkaufsrecht zustehen. Im Notarvertrag kann in solchen Fällen vereinbart werden, dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn gewährleistet ist, dass der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht ausübt. 

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