Der Sommer 2018 war einer der heißesten überhaupt seit dem Beginn regelmäßiger Wetteraufzeichnungen 1881. Der Deutsche Wetterdienst in Offenbach maß in den Monaten Juni, Juli und August 2018 im Durchschnitt 19,3 Grad. Doch so schön die Sonnenstunden im Oktober waren: Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Hausbesitzer sollten jetzt prüfen, ob das Gebäude fit für den Winter ist. Diplom-Ingenieur Thomas Molitor, stellvertretender Technischer Leiter beim Sanierungs-Spezialisten ISOTEC zeigt, welche Stellen des Hauses unter die Lupe genommen werden sollten, um Feuchteschäden zu vermeiden.

1. Gartenbewässerung

Vor dem Winter müssen außenliegende Wasserstellen zur Gartenbewässerung unbedingt abgestellt werden. Vielfach steht in den Leitungen noch Wasser. Wenn dieses mit dem Kälteeinbruch friert, bringt es die Leitungen zum Platzen und das Wasser gelangt unkontrolliert in die Außenwand.

2. Regenrinne

Der nächste Blick sollte der Regenrinne gelten. Denn hier sammelt sich Herbstlaub an, das den Winter über liegen bleibt. Jetzt aber sollte es entfernt werden, damit das Regenwasser wieder ungehindert abfließen kann – und überlaufendes Wasser nicht die Fassade durchfeuchtet und ins Gebäudeinnere eindringt.

3. Hauswände

Die Hauswände sollten untersucht werden, ob dort Risse sichtbar sind. Sie entstehen immer, wenn ein Gebäude sich im Laufe der Zeit “setzt” oder der Verputz marode wird. Die Risse werden schnell zum Einfallstor für Feuchtigkeit und den damit möglichen Folgeschäden. Gegebenenfalls sollten Hausbesitzer einen Fachmann beauftragen, der diese Schäden noch vor dem Wintereinbruch in Ordnung bringt.

4. Dachziegel

Nur wenige heftige Regenfälle und Stürme sind in diesem Jahr übers Land gezogen. Trotzdem können sie bewirken, dass Dachziegel sich verschieben und Feuchtigkeit ungehindert ins Gebäude eindringen kann. Deshalb sollte das Dach jetzt überprüft und mögliche Schäden von einem Dachdecker vor dem “richtigen” Wintereinbruch behoben werden. Zudem stellen verschobene Dachziegel eine Gefahr da, für die der Eigentümer haftbar gemacht werden kann, wenn andere zu Schaden kommen.

5. Kellertreppen

Ein besonderes Augenmerk verdienen außenliegende Kellertreppen eines Hauses. “Hier kommt es vor, dass Rinnen und Abflüsse durch Laub verstopfen, sodass sie überlaufen und Wasser unter der Kellertür eindringt. Eine sorgfältige Reinigung der Rinne vermeidet unangenehme Feuchteschäden”, betont Ingenieur Thomas Molitor.

Quelle: isotec (sw)

Bildquelle: fotolila – © Barbara Helgason

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