Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen vererben und vermachen meistens kein Unterschied gemacht. Juristisch gesehen haben Erben und Vermächtnisnehmer aber ganz verschiedene Rechte und Pflichten.

Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Der Nachlass ist mehr als das materielle Vermögen, denn der Erbe oder die Erbin wird sofort Rechtsnachfolger*in des Verstorbenen. Übertragen werden nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden.

Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. Auf diese Weise kann er Immobilien, Kunstwerke oder Geldbeträge vermachen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Vermächtnis zu übergeben. Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und gehört auch nicht zur Erbengemeinschaft. Er muss innerhalb einer Frist den Vermächtnisgegenstand bei den Erben einfordern. Verweigern sich die Erben, kann der Vermächtnisnehmer seine Rechte einklagen.

Bildquelle: Pixabay- 464748_1920x_Stux

Kompliziert ist es, wenn ein Haus vermacht wird, denn die Erben müssen die Immobilie erst an den Vermächtnisnehmer übergeben, wenn sie als Rechtsnachfolger im Grundbuch stehen. Dies kann einige Zeit dauern. Wenn in dieser Zeit dringende Renovierungsarbeiten anstehen, kann es leicht zum Streit über die Kosten kommen. Aus rechtlicher Perspektive und in den meisten Fällen haben die Erben zunächst die Kosten zu tragen, die sie dann wiederum vom Vermächtnisnehmer verlangen können.

Möchte ein zukünftiger Erblasser seinen Nachlass genau regeln, kann er das mit einer testamentarischen Verfügung tun. Er kann beispielsweise eine Person als Erben einsetzen und alle anderen durch ein jeweiliges Vermächtnis in der rechtlich angemessenen Höhe beteiligen. Wer so vorgehen möchte, sollte sich rechtzeitig juristisch beraten lassen. 

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png
Schreibe eine Beschriftung…

Owners Club – Der erste deutsche Immobilclub Dein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin: https://www.oc-magazin.de/owners-club/

Immobilienunternehmer informieren sich hierhttps://www.ownersclub.info/

Bildquelle: 123rf-76850137_m

Total
0
Shares