Eigentümer legte die Genehmigung auf unzulässige Weise aus

Wenn der Eigentümer über eine behördliche Genehmigung zur Erweiterung seines Einfamilienhauses verfügt, dann darf er nicht stattdessen einfach einen Neubau errichten. Sonst droht ihm nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigungsanordnung. 

Bildquelle/Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 2 A 2912/20) 

Der Fall: Grundstückseigentümer legten die Erlaubnis der zuständigen Baubehörde, das bereits vorhandene Objekt zu erweitern, sehr großzügig aus. Sie ließen das bestehende Haus einfach abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die Behörde erfuhr davon. Sie erließ einen Stopp für den fortgeschrittenen Bau und ordnete die Beseitigung an. 

Das Urteil: Der Neubau sei sowohl formell als auch inhaltlich illegal gewesen, stellten die Verwaltungsrichter durch zwei Instanzen hinweg fest. Das heißt: Er habe grundsätzlich nicht errichtet werden dürfen und sei zudem in seiner Gestalt nicht hinzunehmen, weil er gegen das Bauplanungsrecht verstoße. Es blieb beim Abriss.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS (sw)

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png
Schreibe eine Beschriftung…

Owners Club – Der erste deutsche Immobilclub Dein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin: https://www.oc-magazin.de/owners-club/

Immobilienunternehmer informieren sich hier: https://www.immoexpansion.de

Bildquelle/Fotgraf: 123rf-61586911_m/jodiejohnson

Total
0
Shares