Kosten aufstellen, Nachweise zusammensuchen, Antrag ausfüllen, zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein: Lohnsteuerfreibeträge eintragen zu lassen ist mit viel Aufwand verbunden und lohnt sich nur für die Wenigsten.

Grundsätzlich eine gute Idee 

Der Lohnsteuerfreibetrag ist ein Betrag, der vom Monatslohn abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer für diesen Teil des Monatslohns keine Steuern bezahlen muss – ein Freibetrag entlastet ihn also finanziell. 

Das heißt: Er muss nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanzamt warten, sondern erhält die Steuererleichterung bereits jeden Monat. 

Generell viele Bedingungen 

Wer sich allerdings beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen möchte, hat einige Bedingungen zu erfüllen. Die erste ist, dass die jährlichen Ausgaben, die zum Lohnsteuerfreibetrag werden sollen, höher sind als 600 Euro. Eine Ausnahme sind die Werbungskosten, also die Ausgaben für den Beruf: Hier liegt die Grenze höher, weil jeder Arbeitnehmer automatisch die sogenannte Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro erhält. Will ein Arbeitnehmer seine beruflichen Ausgaben wie Fahrtkosten oder Kosten für die Arbeitskleidung als Freibetrag anerkennen lassen, muss er dementsprechend mehr als 1.600 Euro im Jahr dafür ausgeben. 

Hinzu kommt: Jeder Antragsteller muss im Vorfeld selbst prüfen, ob er über die 600-Euro-Hürde bzw. über die 1.600-Euro-Hürde kommt. Die entsprechenden Nachweise müssen zusammengetragen und dann für die Einkommensteuererklärung aufbewahrt werden, falls das Finanzamt die Angaben prüfen möchte – was recht viel Arbeit bedeuten kann. 

Die nächste Bedingung ist, dass Freibetrag-Bezieher zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Man kann sich Freibeträge für ein, maximal für zwei Jahre eintragen lassen. Das bedeutet: Wer sich bis zum 30. November 2019 Freibeträge für zwei Jahre eintragen lässt, muss in den Jahren 2020 und 2021 seine Steuererklärung abgeben. 

Die letzte Bedingung: Bis zum 30. November muss man sich Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen, wenn sie noch im laufenden Jahr greifen sollen. 

Für diese Gruppen lohnt sich der Aufwand 

Wenig-Verdiener – Mehr Netto dank Freibetrag, das lohnt sich zum Beispiel für junge Eltern, wenn vorübergehend ein Einkommen wegfällt, weil einer von beiden in Elternzeit ist. Oder für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, bei denen einer von beiden Arbeitslosigkeit anmelden muss. 

Viel-Kostenhaber – Hohe monatliche Kosten haben zum Beispiel Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung, die also aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten. Genauso Mütter oder Väter, die hohe Unterhaltszahlungen leisten. 

Jahres-Endrechner – Wer sich Freibeträge im Oktober oder spätestens bis zum Stichtag 30. November eintragen lässt, für den wirkt sich der Freibetrag allein auf die Gehaltsabrechnungen im November und Dezember aus. So bleibt mehr übrig als wenn die Summe auf zwölf Monate verteilt worden wäre. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn im Dezember eine hohe Einmalzahlung wie ein Bonus ansteht: Die Lohnsteuer verringert sich mitunter so stark, dass das Weihnachtsgeld sogar ganz ohne Lohnsteuerabzüge auf das Konto überwiesen wird. 

Für alle anderen, die nicht zu den Wenig-Verdienern, Viel-Kostenhabern oder Jahres-Endrechnern gehören, lohnt sich der Aufwand in der Regel nicht. Sie sollten stattdessen zeitnah oder pünktlich ihre Steuererklärung machen bzw. machen lassen und sich die zu viel gezahlten Steuerbeträge zurückholen. 

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) 

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