Die Baulandkosten waren laut Empira Gruppe seit dem Jahr 2000 mit 130 Prozent der größte Treiber bei den Immobilienpreisen. Der Grund: Bebaubare Grundstücke in attraktiven Lagen sind selten und stark nachgefragt. Dort und in Metropolregionen ist es sinnvoll, die Nutzung vorhandener Grundstücke effektiver zu gestalten. 

Eine Möglichkeit ist die Grundstücksteilung besonders dann, wenn die zulässige bauliche Nutzung nicht ausgeschöpft ist. 

Bei der Teilung eines Grundstückes wird für jeden zukünftigen Grundstücksteil ein neues Grundbuchblatt angelegt mit dem Ziel, mehrere neue Grundbücher zu bilden. Man spricht in diesem Fall von Realteilung. Weiterhin gibt es die Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, die in der Praxis seltener vorkommt.

Grundsätzlich ist jedes Grundstück teilbar. Ob zur Teilung eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Grundstücksteilungen mit anschließender Neu- oder Zusatzbebauung sind ab einer Größe von rund 700 Quadratmetern sinnvoll und möglich. Vor einer geplanten Neubebauung sollte eine sorgfältige baurechtliche Prüfung insbesondere der  Flächennutzungspläne und Bebauungspläne erfolgen. 

Bei einer Realteilung wird ein Flurstück in mehrere Teilstücke geteilt. Hierfür wird ein öffentlich bestellter Vermesser gebraucht, der die Teilung von seinem Computer aus vornehmen kann, wenn die Daten digital vorliegen. Anderenfalls ist ein Ortstermin notwendig, der kosten- und zeitintensiver ist, aber unerlässlich. Alle Veränderungen werden in das Automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) eingepflegt, auf das auch der Notar bei der Schaffung eines neuen Grundbuchblattes zugreifen kann. 

Die Teilung gemäß Wohnungseigentumsgesetz wird als ideelle Teilung bezeichnet. Ein Vermesser wird nicht gebraucht. Stattdessen erstellt der Notar eine Teilungserklärung in der Rechte festgelegt und Sonder- sowie Gemeinschaftseigentum gebildet werden. 

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