Auch während der Coronakrise müssen wichtige Entscheidungen getroffen oder vorbereitet werden. Bis zur endgültigen Formulierung der neuen Grundsteuer haben die Bundesländer zwar noch etwas Zeit, aber die ersten Weichen werden bereits jetzt gestellt.

Die Bundesländer müssen bis zum 31.12.2024 eine neue Regelung einführen und sich vorher zwischen dem wertbasierten Bundesmodell oder einer eigenen Methode entscheiden. Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg hat jetzt Eckpunkte für die Neuregelung vorgelegt. Vorgesehen ist ein Flächenmodell, das um einige Faktoren ergänzt wird, um die Lagequalität des betreffenden Grundstücks mit zu berücksichtigen. Damit unterscheidet sich das hessische Modell grundlegend vom wertbasierten Bundesmodell. 

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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich auf das Bundesmodell von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) geeinigt. Diese Berechnungsmethode bezieht sich auf den Wert und auf die Fläche der Immobilie. Deshalb müssen ab dem Jahr 2022 alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland alle sieben Jahre bewertet werden. In die Bewertung fließen auch die durchschnittlichen Mieten ein. Schleswig-Holstein plant parallel zur Grundsteuerreform ein Transparenzregister, in dem veröffentlicht werden soll, welcher Hebesatz das Steueraufkommen der jeweiligen Kommune konstant halten würde. Bayern und Baden-Württemberg wollen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und von der Bundeslösung abweichen. 

Welche Methode die bessere ist, bleibt umstritten. Das wertunabhängige Flächenmodell hätte den Vorteil, dass es bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast und der Mieten käme. Außerdem sei es unbürokratischer, und weniger streitanfällig argumentieren die Befürworter. Die Bundesmodell sei praktikabel und gerechter, lautet die Gegenthese. Derzeit bestehen auch noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Bundesmodell, die sich auf ein neues Gutachten von Professor Gregor Kirchhof beziehen.

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