Der Sommer ist da – die Grillsaison hat begonnen

Grillen im eigenen Garten darf man so oft man möchte, sollte bei kleinen Grundstücken aber darauf achten, dass der Nachbar nicht übermäßig gestört wird. Auch das Grillen auf dem Balkon des Mehrfamilienhauses ist erlaubt, aber der Qualm muss sich in Grenzen halten und darf nicht direkt in die Wohnung des Nachbarn ziehen. Hier sollte man besser nicht mit Holzkohle grillen, sondern auf Gas- oder Elektrogrill zurückgreifen.

Mieter sollten aber vor der Grillparty die Hausordnung lesen, denn der Eigentümer kann das Grillen verbieten. Hält sich der Mieter nicht an das Verbot, kann das sogar die Kündigung der Wohnung bedeuten.

Gartenarbeit – Wann darf der Hobbygärtner seinen Rasen mähen, wann sind Rasentrimmer und Laubbläser erlaubt.

Rasenmähen und das nutzen „normaler“ Gartenmaschinen ist werktags erlaubt. Vor 7 Uhr sollte man aber nicht mit der Arbeit beginnen. In der Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr und abends ab 20 Uhr sollte ist aber eine Pause angesagt.

Für Freischneider, Laubbläser und Co. gelten besondere Regeln. Hier greift die Geräte- und Maschinenlärm-Schutzverordnung und setzt engere Grenzen. Diese Geräte dürfen werktags erst ab 9 Uhr und nicht nach 17 Uhr eingesetzt werden.

Kaum eine Chance hat man allerdings bei Kinderlärm

Hier sind sich die Gerichte weitgehend einig: Kinderlärm ist ein natürliche Lebensäußerung von Kindern und muss hingenommen werden. Selbst der angrenzende Spielplatz oder der Kindergarten stehen unter „besonderem Schutz“, denn seit 2011 gilt der Lärm, der von Kindern ausgeht nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ laut Bundesimmissionsschutzgesetz.

Ein Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten ist dies jedoch nicht. Kein Mieter muss es akzeptieren, dass in der Wohnung über ihm ständig unverhältnismäßiger Lärm gemacht wird. Bevor man sich beim Vermieter beschwert sollte man aber immer das Gespräch suchen. Vernünftig vorgetragene Argumente und Bitten erhalten die gute Nachbarschaft, Kinder sind oft vernünftiger als man denkt. Leider klappt das nicht immer, dann bleibt nur die Beschwerde und das Druckmittel der Mietkürzung.

Quelle: Ownersclub (sw)

Bildquelle: fotolia – © stockpics

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