Der Bundesrat hat das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist erstmalig eine pauschale Ermäßigung für private Denkmaleigentümer in Höhe von 10 Prozent. Experten hatten eine Berücksichtigung der Besonderheiten der Baudenkmäler bei der Grundsteuer gefordert hatte; diese wurde nun ins Gesetz aufgenommen. Experten sehen dies als wichtiges Signal für die Wertschätzung des privaten Denkmalbestandes in Deutschland. Rund 500.000 private Besitzer denkmalgeschützter Häuser erhalten nun als Anerkennung ihres persönlichen Einsatzes im Interesse der Allgemeinheit diese Steuerermäßigung.

Die Vielfalt der Denkmäler in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg, prägt die Kulturlandschaften und schafft Identität und Verbundenheit. Mit dem Steuernachlass werden die Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkungen und große Unterhaltslasten gewürdigt. 

Völlig unangetastet verbleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit, für unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer gem. § 32 Grundsteuergesetz zu beantragen. 

Aus Anlass der Grundsteuerreform hatten sich sechs bundesweit aktive Denkmalorganisationen, deren Mitglieder sich im Denkmalschutz engagieren oder die Interessen von privaten Denkmaleigentümern vertreten, zu einem Denkmalbündnis zusammengeschlossen. Zum Denkmalbündnis gehören die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst.

Quelle: Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum (sw)

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