Der Klimaschutz bewegt in jüngster Zeit viele Menschen. Die Gesetzgebung zu diesem Thema stagniert jedoch in Deutschland seit über zehn Jahren. Über die Fördermöglichkeiten, Vorschriften und Gesetze herrscht vielfach Unklarheit. Bei Immobilieneigentümern haben sich Unmut und Ablehnung breit gemacht. Dem will die Regierung jetzt mit einem neuen Gesetz abhelfen. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den lange erwarteten Referentenentwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Zusammenführung von Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinspargesetz vor. Für Hauseigentümer soll sich fast nichts ändern. Der GEG-Entwurf orientiert sich weitgehend an der bestehenden Gesetzgebung und fügt geltendes Recht in einem neuen Gesetz zusammen. 

Um die mittelfristigen Klimaschutzziele aus der Vereinbarung von Paris aus dem Jahr 2015 im Gebäudesektor zu erreichen, wären zusätzlich zukunftsorientierte Standards für die Sanierung von Bestandsgebäuden nötig. Denn etwa ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland fällt in privaten Haushalten an. Die Sanierungsbranche braucht dringend die Einführung gesetzlicher Energiestandards bei Neubau und Sanierung sowie eine Vereinfachung bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. 

Bei neuen Häusern gehört es mittlerweile zum Standard, erneuerbare Energien einzubinden. In vielen älteren Gebäuden ist das nicht der Fall. Wer eine Solaranlage zur Unterstützung der Heizung nachrüsten möchte, kann zehn bis 20 Prozent Energie einsparen bei Kosten von etwa 10.000 Euro. Soll auch die Heizung erneuert werden, fallen noch einmal rund 10.000 Euro an, die eine Energieeinsparung von bis zu 30 Prozent ermöglichen. Der Austausch der Fenster kostet etwa 500 Euro pro Fenster, die Energieeinsparung beträgt ungefähr fünf Prozent. 

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