Große Wohnküche, Ankleidezimmer, Büro und Spielzimmer: Viele private Bauherren haben genaue Vorstellungen für ihr eigenes Haus. Was davon tatsächlich machbar und bezahlbar ist, bespricht man am besten mit einem Fachmann, dem Architekt.

Den Architekten des Vertrauens findet man oft über Empfehlung aus dem Freundeskreis. Auch der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) hilft bei der Suche nach einem kompetenten Partner. Beim ersten Termin wird der Architekt die Eckdaten abfragen und schauen ob die Wünsche grundsätzlich realisierbar sind. Wichtig ist ein gemeinsames Verständnis für den geplanten Bau.

In der Folge erstellt der Architekt das Angebot. Wenn Konzept, Termin und Preis mit den Vorstellungen des Bauherrn übereinstimmen, wird ein Werkvertrag abgeschlossen. Bei komplexen Bauvorhaben kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Vorplanung in Auftrag zu geben, um eine Kostenschätzung zu erhalten.

Der Architekt übernimmt je nach Auftrag auch die Beantragung der Baugenehmigung und die Kommunikation mit den Behörden.

Entsprechend der Genehmigung werden dann die Ausführungspläne erstellt sowie Termin- und Kostenpläne angelegt. Er unterstützt oder übernimmt die Einholung von Angeboten bei Fachunternehmen und den Vergleich der Preise. Während der Bauphase überwacht er die Arbeiten und begleitet und berät den Bauherrn bei der Abnahme der einzelnen Gewerke. Er steht auch für Änderungen in den Plänen zur Verfügung. Als Fachmann ist es seine Aufgabe, aufzupassen, dass aus einem kleinen Änderungswunsch nicht eine große Verzögerung oder unverhältnismäßig höhere Kosten entstehen.

Wichtig für den Bauherrn ist dabei auch, die eigentlichen Architektenkosten nicht aus den Augen zu verlieren. Abstimmung und Kommunikation der beiden Partner ist unverzichtbar und schützt vor bösem Erwachen.

Die Rechte und Pflichten von Bauherren und Architekten lassen sich so zusammenfassen: Der Bauherr kann vom Architekten eine mangelfreie Planung und Überwachung verlangen. Der Architekt ist dazu verpflichtet, den Bauherrn während des gesamten Vorhabens über etwaige Risiken aufzuklären und zu beraten. Die Pläne des Architekten müssen darüber hinaus fachgerecht und genehmigungsfähig sein. Der Bauherr ist Auftraggeber und hat damit bei der Planung das letzte Wort, er bestimmt und kann Änderungen in den Plänen verlangen. Unterlaufen dem Architekten Fehler, hat der Bauherr Anspruch auf Schadenersatz. Wenn der Architekt zum Beispiel beauftragt wurde, das Bauvorhaben zu überwachen, kann der Bauherr Schadenersatz verlangen, wenn das Bauunternehmen bestimmte Leistungen mangelhaft ausgeführt hat und der Architekt seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist.

Die Pflichten des Bauherrn sind ebenfalls vielfältig: Verkehrssicherungspflicht und Unfallverhütung, Kontrollpflichten, Zahlungsverpflichtung, Meldepflichten sowie die Abnahmepflicht der erbrachten Leistungen. Auch hier kann und sollte man sich von einem Experten beraten lassen.

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