Schon im kommenden Jahr soll die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung kommen, dies hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen.

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzentwurf wurde durch das Kabinett gebilligt.

Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Die steuerliche Förderung soll die bestehenden Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier äußerte sich gegenüber Vertretern der Presse zuversichtlich und stellte noch einmal klar, dass steuerliche Anreize ein zentrales und wichtiges Instrument darstellen und sowohl für den Klimaschutz als auch für das Handwerk und den Arbeitsmarkt positive Auswirkungen bringen.

Bis zu 20 % steuerlicher Abzug wird möglich

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Dämmung von Dach und Wänden oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage. Auch die energetische Sanierung und der Austausch von Fenstern wird gefördert. 

Die Kosten dieser und ähnlicher Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden können.

Damit Hauseigentümer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren, ist geplant die steuerliche Förderung progressionsunabhängig zu gestalten. Wichtige Voraussetzung ist, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden. Die Ausgaben können also in der Steuererklärung 2021 erstmals geltend gemacht werden.

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Vorteile für Sanierungswillige – Wahlmöglichkeit für Gebäudeeigentümer

Sanierungswillige sollen zukünftig die Wahl haben: entweder können Einzelmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden oder Investitionszuschüsse über gesonderte Anträge gestellt werden. In diesen Sanierungs-Programmen sieht das Klimaschutzprogramm weitere Vorteile vor: Die Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ist somit eine gute Ergänzung zum bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen.

Quelle: Ownersclub (sw)

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