Manche Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen müssen sich mit höchst schwierigen Eigentümern auseinandersetzen. Ein großes Problem kann es sein, wenn ein Mitglied trotz eigentlich klarer Rechtslage das Wohngeld nachhaltig unpünktlich bezahlt. Ein Eigentümer ließ zum Beispiel immer wieder hohe Rückstände zwischen 3.000 und 4.000 Euro auflaufen, ehe er die Rechnung beglich. Das bedeutete stets einen hohen Erinnerungs- und Mahnaufwand.

Die Gemeinschaft beschloss daraufhin, dem Mitglied das Eigentum zu entziehen. Zwar ist das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS unter gewissen Voraussetzungen durchaus möglich, allerdings hatte die Gemeinschaft hier etwas Wichtiges übersehen: die vorherige Abmahnung. Aus diesem Grund war der Beschluss nicht wirksam. Sonst hätte der Entzug durchaus Rechtskraft erlangen können. 

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 26/06)

Quelle: Infodienst Recht und steuern der LBS (sw)

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