Die Eigentumsbildung ist für Familien mit Kindern besonders wichtig. Die Bundesregierung hat daher das Baukindergeld eingeführt. Damit werden Familien und Alleinerziehende mit Kindern gezielt beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. 

Familien mit Kindern können Baukindergeld beantragen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen, selbst einziehen und nicht zu viel verdienen. Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es bis zu 12.000 Euro. 

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden. Es gilt das Datum der Meldebestätigung. Zuständig ist die staatliche KfW-Bank. Das Land Bayern stockt das Baukindergeld aus Landesmitteln zusätzlich auf. 

Auf der sicheren Seite ist, wer die Finanzierung auch ohne Baukindergeld zustande bringt. Dann können die Zuschüsse finanziell vorteilhaft für Sondertilgungen genutzt werden oder als Reserve dienen. 

Das Alter der Kinder ist ausschlaggebend. Das spielt eine Rolle, wenn ein Kind des Haushaltes bald volljährig wird. Einzug und Antrag müssen vor dem 18. Geburtstag erfolgen. Soll ein Kind erst geboren werden, kann es sinnvoll sein, den Einzug zu verzögern. Für Kinder, die später als sechs Monate nach dem Einzug oder erst nach dem Antrag geboren werden, gibt es kein Baukindergeld.

Baukindergeld wird abhängig von der Zahl der Kinder und der Höhe des Einkommens gezahlt. Bei einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro, bei zwei Kindern bei 105.000 Euro und bei drei Kindern bei 120.000 Euro.

Weil das Baukindergeld einkommensabhängig ist, müssen Antragsteller bei der KfW Einkommensteuerbescheide einreichen. Das gilt auch dann, wenn diese bisher nicht zur Einkommensteuererklärung verpflichtet waren. Entscheidend sind die Steuerbescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor der Antragstellung. 

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