Kurz für Sie zusammengestellt, die wichtige Neuerungen in 2020

Grundsteuer: Der Bundesrat hat der Grundsteuerreform zugestimmt. Das dreistufige Verfahren – Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt erhalten. Ein höheres Steueraufkommen soll nicht erzielt werden. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Vermieter können sie auf ihre Mieter umlegen. 

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum sollen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungen.

Neue Mietwohnungen sind steuerbegünstigt. Investoren können vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Die Abschreibungsmöglichkeit von jährlich zwei Prozent bleibt bestehen. Insgesamt können Bauherren in den ersten vier Jahren also 28 Prozent von der Steuer absetzen. Eine Mietobergrenze gibt es nicht. Die Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre vermietet werden. 

Investitionen in bestehende Gebäude sind ebenfalls steuerbegünstigt, aber nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, beispielsweise durch Aufstockung oder Ausbau.

Intelligente Stromzähler sind ab 2020 Pflicht für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh.

Die Wohngeldreform 2020 entlastet Familien mit geringen Einkommen. 660.000 Haushalte sollen mehr Geld bekommen, rund 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch.

Pendler sollen entlastet werden. Die Entfernungspauschale soll ab dem 21. Kilometer um fünf auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ dazu sollen gering verdienende Pendler eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale wählen können. Diese Maßnahmen sind befristet auf die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026.

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Bildquelle: pixabay_ 2020_clause-2546124_640_GerdAltmann

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